Arbeitsagentur

Mit unserem Arbeitgeber haben wir gut ein einhalb Jahre vor unserer Reise gesprochen, in der Hoffnung für die Zeit unserer Reise unbezahlten Urlaub zu bekommen. Leider gab es keine Möglichkeit für ein Sabbatical und so mussten wir für die Realisierung unseres Traumes unsere Jobs kündigen.

 

Da wir die letzten Jahre fleißig sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, hätten wir jetzt Anspruch auf Arbeitslosengeld. Aber wie sieht es nach der Reise aus? Gerade dann könnten wir das Geld und die Tatsache über die Arbeitsagentur Krankenversichert zu sein, gut gebrauchen. Und es gibt tatsächlich die Möglichkeit sich die Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu sichern. Aber jetzt der Reihe nach:

Arbeitssuchend melden:

 

Laut Gesetzt muss man sich spätestens drei Monate vor der Arbeitslosigkeit arbeitssuchend melden, oder, wenn man es erst später erfährt, unverzüglich. Natürlich hat man keine Lust auf die Bemühungen der Arbeitsvermittler, wenn man eine Reise vorbereitet und gar keine neue Stelle sucht, aber bei nicht Befolgen kann man seine Ansprüche auf Arbeitslosengeld verlieren.

Arbeitslos melden:


Die Arbeitslosmeldung gilt als Antrag auf Leistungen (sprich Arbeitslosengeld und Sozialversicherung) und muss persönlich frühestens drei Monate vor oder spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Gleichzeitig wird man, wenn noch nicht geschehen, arbeitssuchend gemeldet.

 

Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit haben laut SGB III §118 diejenigen, die

  1. arbeitslos sind,
  2. sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und
  3. die Anwartschaftszeit erfüllt haben (laut SGB III §123 und §124 heißt das, dass man in den letzten zwei Jahren 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftig gewesen sein muss).

Arbeitslos ist laut SGB III §119 wiederrum derjenige der

  1. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit),
  2. sich bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen) und
  3. den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit).

Erfüllt man alle Voraussetzungen hat eine frühzeitige Arbeitslosmeldung vor der Reise den Vorteil, dass man zwischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Reiseantritt Krankenversichert ist und eventuell Arbeitslosengeld bezieht (wenn man keine Sperrzeit hat). Und, was noch wichtiger ist, die bis dahin erworbenen Ansprüche werden offiziell festgestellt und bleiben für vier Jahre erhalten (siehe SGB III §147). Würde man erst nach der Reise den Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, würde man die Anwartschaftszeit womöglich nicht mehr erfüllten und hätte keine Ansprüche mehr.

Abmelden:

 

Auf Grund der Verfügbarkeit stehen einem natürlich während der Reise keine Ansprüche zu. Das heißt, dass man verpflichtet ist sich spätestens am Abreisetag persönlich oder schriftlich bei der Arbeitsagentur abzumelden.

Sperrzeiten:

 

Wenn man seinen Arbeitsvertrag wie wir selber kündigt, bekommt man eine Sperrzeit von 21 Wochen auferlegt. In dieser Zeit ist man zwar sozialversichert, bekommt aber kein Arbeitslosengeld. Die Sperrzeit beginnt "mit dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet", sprich mit dem Tag zu dem man gekündigt hat. Und sie läuft undabhängig davon, ob man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht oder nicht, so dass sie nach der Reise abgelaufen ist.

Nach der Reise meldet man sich wieder regulär arbeitslos und ist ab dem ersten Tag sozialversichert und bekommt vor allem Geld aus den nicht verfallenen Restansprüchen.

 

Wer es ganz genau wissen will, sollte sich das dritte Sozialgesetzbuch (SGB III) zu Gemüte führen (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/).

Soweit zur Theorie. Nachdem wir das alles recherchiert hatten, dachten wir, dass es nicht so schwierig sein sollte sich arbeitslos zu melden. Wir hatte nicht damit gerechnet nach dem ersten Anruf zur Arbeitssuchendmeldung mit unzähligen Briefen und gefühlten 50 Seiten kleinbedruckter Formulare überhäuft zu werden... Nachdem wir einen ganzen Tag nur mit ausfüllen von Formularen verbracht haben und die ersten Termine beim Arbeitsamt fest standen, haben wir schon mit dem schlimmsten gerechnet und uns gefragt wie wir neben der Arbeit und der ganzen Vorbereitung für die Reise noch Zeit für weitere Termine bei der Arbeitsagentur finden sollen. Und was verstehen die eigentlich unter Eigenbemühung, die ja Voraussetzung für den Antrag auf Arbeitslosengeld ist? Wir können doch jetzt keine Bewerbungen schreiben, wenn wir doch noch garkeinen neuen Job suchen?

 

Aber am Ende war die ganze Sorge umsonst. Die Mitarbeiter waren, nachdem wir unseren Fall geschildert hatten, sehr zuvorkommend. Wir haben den Bescheid über unseren Anspruch aufs Arbeitslosengeld bekommen und mussten zu keinem weiteren Termin.